Coronatest für Kontaktpersonen
Nach der Testverordnung des Bundes bieten wir für Kontaktpersonen die kostenlose Antigentestung auf SARS-CoV2 an.
Zu dieser Gruppe gehören folgende Personen:
- Enge asymptomatische Kontaktpersonen von Personen mit einer bestätigten SARS-CoV-2-Infektion.
- Personen, die über die Corona-Warn-App eine Warnmeldung „Erhöhtes Risiko“ erhalten haben.
- Haushaltsangehörige von SARS-CoV-2-Infizierten
Bitte bringen Sie in diesem Fall eine entsprechende Quarantänebescheinigung der zuständigen Behörde bzw. zeigen die Warnmeldung Ihrer Coronaapp vor.
Falls Sie einen Termin ausmachen möchten klicken Sie bitte hier. Wählen Sie als Dienstleistung bitte “Antigenschnelltest für Kontaktpersonen (00,00€)” aus.
Bei der Testung handelt es sich um eine Dienstleistung im Rahmen der “Beauftragter Dritter” durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) nach §6 Absatz1 Corona-Test-VO.
Coronatest für Grenzgänger/Pendler
Kostenlos für Grenzgänger/Pendler für Grenzübertritte in Hochinzidenzgebiete gemäß Teststrategie des Landes Baden-Württemberg:
Anspruchsberechtigt sind sowohl deutsche als auch österreichische Personen, die einen entsprechenden Berechtigungsschein (Bescheinigung des Arbeitgebers/der Hochschule) vorlegen. Weitere angrenzende Ein-/Ausreiseländer wie Frankreich oder die Schweiz können folgen, wenn sie als Hochinzidenzgebiet ausgewiesen oder verstärkt Virus-Mutationen festgestellt werden. Die Berechtigungsscheine der Grenzpendler werden dem Getesteten wieder mitgegeben.
Zum Formulardownload für Arbeitnehmer, Azubis und Studierende
Coronatest für Mitarbeiter nichtärztlicher Praxen
Nach der Testverordnung des Bundes bieten wir für Mitarbeiter nichtärztlicher Praxen die kostenlose Antigentestung auf SARS-CoV2 an. Unter diese Gruppe fallen Mitarbeiter von Praxen, die die Testung nicht selbst abrechnen können, z.B. Praxen von Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Logopäden und anderen medizinischen Heilberufen.
Falls Sie in diesem Fall einen Termin ausmachen möchten klicken Sie bitte hier. Wählen Sie als Dienstleistung bitte “Antigenschnelltest für Mitarbeiter nichtärztlicher Praxen (00,00€)” aus. Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin das ausgefüllte “Formular für Mitarbeiter nicht ärztlicher Praxen” mit, welches Sie in unserem Downloadbereich finden.
Bei der Testung handelt es sich um eine Dienstleistung im Rahmen der “Beauftragter Dritter” durch den Öffentlichen Gesundheutsdienst (ÖGD) nach §6 Absatz1 Corona-Test-VO.
Coronatest für Personal von Schulen und Kindertagesstätten sowie Tagesmütter/-väter
Anspruchsberechtigt sind Lehrerinnen und Lehrer, Personal von Kindertagesstätten, Tagesmütter/-väter die einen entsprechenden Berechtigungsschein vorlegen können.
Coronatest für sog. „Cluster-Schüler“ und Kindergartenkinder
Nach der Testverordnung des Bundes bieten wir für sogenannte „Cluster-Schüler/Kindergartenkinder“ die kostenlose Antigentestung auf SARS-CoV2 an.
Bei Clusterschülern handelt es sich um Schülerinnen und Schüler, die ausschließlich im Schulkontext Kontakt mit einem/einer positiv getesteten Schüler/Schülerin hatten. Dies gilt entsprechend für Kinder der Kindertageseinrichtungen. Die Festlegung der „Cluster-Schüler“ erfolgt durch das Gesundheitsamt im Zusammenwirken mit den Schulleitungen bzw. Einrichtungsleitungen/-trägern.
Der Test darf frühestens am fünften Tag der Quarantäne durchgeführten werden.
Bitte bringen Sie die Quarantänebescheinigung der zuständigen Behörde mit!
Falls Sie einen Termin ausmachen möchten klicken Sie bitte hier. Wählen Sie als Dienstleistung bitte “Antigenschnelltest für sog. „Cluster-Schüler“ und Kindergartenkinder (00,00€)” aus.
Bei der Testung handelt es sich um eine Dienstleistung im Rahmen der “Beauftragter Dritter” durch den Öffentlichen Gesundheutsdienst (ÖGD) nach §6 Absatz1 Corona-Test-VO.
Was kostet ein PCR-Test?
95 € für Personen mit Wohnsitz in Deutschland
(33,64 € bezahlen Sie direkt in der Apotheke, über 61,36 € erhalten Sie eine Rechnung vom Labor)
110 € für Personen mit Wohnsitz im Ausland
(31,31 € bezahlen Sie direkt in der Apotheke, über 78,69 € erhalten Sie eine Rechnung vom Labor)
Die Gebühr für den Test wird nachträglich in Rechnung gestellt. Die Rechnung erhalten sie per E-Mail von unserem Labor.
Was muss ich zum PCR-Test mitbringen?
Bitte bringen sie die Nummer ihres gewünschtes Reisedokuments (Personalausweis oder Reisepass) mit.
Wann erhalte ich das PCR Ergebnis?
Die Auswertung der PCR Ergebnisse im Labor dauert ca. 24-30 Stunden. Die Ergebnisse werden per E-Mail verschickt.
Bitte beachten Sie, dass eine Ergbnismitteilung am Folgetag nur bei Terminen bis 15 Uhr möglich ist!
Auch Sonntags werden PCR Ergebnisse übermittelt.
Beispiel mit 72 Stunden*:
Test-Durchführung: Freitag
Ergebnis: per E-Mail bis Samstag (Abend)
Flug / Einreise: bis Sonntag möglich (ganzer Tag)
*Wir gehen in dem Beispiel von einer Einreisebestimmung aus, bei der Ihr PCR Test nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Bestimmungen sind je nach Reiseland unterschiedlich.
Wann werden PCR Tests durchgeführt?
PCR Tests werden von Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag durchgeführt.
Bitte beachten Sie, dass eine Ergbnismitteilung am Folgetag nur bei Terminen bis 15 Uhr möglich ist!
Wie erhalte ich das PCR Ergebnis?
Das PCR Ergebnis wird per E-Mail übermittelt.
Die Rechnung für die Laborgebühren erhalten Sie ebenso per E-Mail.
Steht meine Personalausweis- oder Reisepassnummer im Testergebnis des PCR-Tests?
Die von Ihnen auf dem Laborauftrag angegebene Personalausweis- oder Reisepassnummer wird auch im Testergebnis abgedruckt sein.
PCR-Test: ich habe keine Email erhalten.
Bitte überprüfen Sie zuerst ihren Spam-Ordner.
Bitte überprüfen Sie ob sie auf dem Laborauftrag und bei der Terminbuchung die identische E-Mail Adresse angegeben haben. Falls es hier Abweichungen gab, bitten wir Sie beide Postfächer zu überprüfen.
Falls Sie eine falsch angegebene E-Mail Adresse korrigieren oder ändern möchten, wenden Sie sich bitte schriftlich an uns.
Bitte schicken Sie folgende Infos an info@stuttgart-coronatest.de
Vor- und Nachnamen
- Geburtsdatum
- korrekte E-Mail Adresse
Bitte beachten Sie, dass hier ggf. Bearbeitungszeiten entstehen.
PCR-Test: Erhalte ich einen international anerkannten Laborbefund auf Englisch?
Unsere Laborbefund sind wahlweise auf Englisch oder Deutsch. Sie kreuzen Ihre gewünschte Sprache vor Ort auf dem Laborauftrag an.
Auslandsreisen – welche neuen Einreise-Regelungen gibt es?
Der neuen, ab dem 11.01.2021 gültigen Coronaverordnung Einreise-Quarantäne und Testung (EQT), liegt eine sogenannte zwei-Test-Strategie zu Grunde:
1.Test
Personen, die in die BRD einreisen (sofern sie nicht zu gesondert benannten Ausnahmen zählen), sind künftig verpflichtet, bei der Einreise einen negativen Coronaschnelltest nachzuweisen. Dieser Schnelltest (vom RKI zugelassener Test) darf höchstens 48h alt sein oder muss sofort nach der Einreise durchgeführt werden. Der in unserem Coronatestzentrum durchgeführte ROCHE Coronatest entspricht den Anforderungen des RKI.
Personen, die aus dem Ausland einreisen, können dieser Verordnung nachkommen, indem sie sich nach der Einreise in unserem Abstrichzentrum testen lassen.
2.Test
Reist eine Person aus einem Risikogebiet ein, gilt immer auch eine 10-tägige Quarantänepflicht (unabhänigig vom Testergebnis bei Einreise). Diese kann frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Coronaschnelltest beendet werden (2. Test). Auch dieser Test kann im Coronatestzentrum Stuttgart durchgeführt werden.
Reicht ein Schnelltest für die Einreise in ein anderes Land, welches einen negativen Test fordert?
Hier sind die Auflagen unterschiedlich und ändern sich häufig. In vielen Ländern reicht jedoch das schriftliche Ergebnis einer offiziellen Corona-Teststelle, welches den Schnelltest durchführt, für die Einreise aus.
Corona-Schnelltest für Kinder und Minderjährige.
Grundsätzlich ab Vollendung des 6. Lebensjahres. Bis zu einem Alter von 18 Jahren ausschließlich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
Welcher Schnelltest wird verwendet?
Wir verwenden den Test der Roche Diagnostics©. Alternativ kann ein Test der Firma TREKSTOR mit seiner Marke blnk Healthcare durchgeführt werden. Beide diagnositsche Tests sind gelistet durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (bfarm) als Antigen-Tests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2.
https://antigentest.bfarm.de/ords/antigen/r/antigentests-auf-sars-cov-2/liste-der-antigentests
Hier werden nur solche Tests gelistet, welche durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Abstimmung mit dem Robert-Koch Institut (RKI) festgelegte Mindestkriterien für Antigen-Tests erfüllen. Dieser Test hat im Vergleich mit anderen gelisteten Tests eine der höchsten Sensitivitäten/Spezifitäten (nach Herstellerangaben) und ist damit sicherer als andere Tests (siehe auch “Was bedeutet Sensitivität und Spezifität“). Einen weiteren Vorteil bringt die Anwendungsmöglichkeit sowohl im Rachen als auch im Nasenrachen.
Wie läuft die Abstrichentnahme?
Prinzipiell ist sowohl ein nasopharyngealer (Nase) als auch oropharyngealer (Mund) Abstrich möglich. Abhängig vom verwendeten Schnelltest werden unterschiedliche Zugangswege bevorzugt. Unser geschultes Personal wurde für beide Abstrichentnahme-Techniken geschult und kann somit auch auf Besonderheiten (z.B. sehr enge Nase oder starker Würgereiz) eingehen und das jeweils individuell sinnvollere Testverfahren durchführen.
Wer kann einen Coronaschnelltest im Corona-Schnelltestzentrum Untertürkheim durchführen lassen?
In der nationalen Teststrategie wird festgelegt, wer mit welchem Test getestet werden soll (siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Teststrategie/Nat-Teststrat.html).
Wir führen Schnelltests daher ausschließlich bei asymptomatischen Personen durch. Sie werden vor dem Betreten der Teststation befragt, ob typische Symptome einer COVID-19 Infektion vorliegen (z.B. Fieber, trockener Husten und Atemnot). Zusätzlich wird kontaktlos vor dem Betreten der Teststation Fieber gemessen. Wenn Sie Symptome aufweisen sollten, wenden Sie sich bitte telefonisch an ihre Hausärztin/ihren Hausarzt oder den ärztlichen Notfalldienst (tel. 116 117).
Bedeutet ein negatives Testergebnis, dass ich nicht infiziert bin?
Nicht immer. Ein negatives Testergebnis mit einem Antigen-Schnelltest bedeutet nicht, dass man grundsätzlich nicht infiziert ist. Es bedeutet aber, dass man an diesem Tag mit hoher Wahrscheinlichkeit niemanden ansteckt – denn gerade dann, wenn man besonders infektiös ist, schlägt der Test auch schneller an.
Bedeutet ein positives Testergebnis, dass ich infiziert bin?
Nicht immer. In sehr seltenen Fällen gibt es auch Kreuzreaktionen mit anderen Erregern oder andere Gründe für ein falsch-positives Ergebnis. Daher muss jeder positive Schnelltest auch durch eine PCR-Testung bestätigt werden. Da es sich bei Corona um eine meldepflichtige Erkrankung handelt, wird das positive Ergebnis umgehend von uns an das Gesundheitsamt gemeldet.
Was unterscheidet den Corona Schnelltest von der PCR?
Polymerase-Kettenreaktion (PCR; engl.: polymerase chain reaction) ist ein Standardverfahren in der Diagnostik von Viren und weißt das Erbmaterial des Virus. Das Testverfahren benötigt für die Auswertung ein Labor und braucht dafür einige Stunden. Die PCR ist der Goldstandart in der Diagnostik von Viren, ist jedoch nur begrenzt verfügbar. Durch die Bundesregierung wurde klar geregelt, wer mittels PCR getestet werden soll, um die vorhandenen Kapazitäten nicht zu überfordern (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest.html#c19143).
Muss ich nach negativem Test Abstand und Quarantäne einhalten?
Ja. Ein negativer Schnelltest ist nur eine Momentaufnahme. Er kann mit einer (wenn auch geringen) Prozentzahl sogar auch falsch-negativ sein. Alle geltenden Bestimmungen müssen trotz eines negativen Schnelltests eingehalten werden. Ein negativer Schnelltest ist lediglich eine zusätzliche Sicherheit, wenn sich eine Person innerhalb der geltenden Bestimmungen bewegt. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn jemand eine andere Person treffen möchte, die ein erhöhtes Risiko hat einen schweren Verlauf einer Corona-Infektion zu erleiden.
Entbindet mich ein negativer Schnelltest von den Hygiene- oder Abstandregeln bzw. der Einschränkung der Anzahl von Personen, die ich treffen darf oder anderer Regeln?
Nein. Ein negativer Schnelltest ist nur eine Momentaufnahme. Er kann mit einer (wenn auch geringen) Prozentzahl sogar auch falsch negativ sein. Alle geltenden Bestimmungen müssen trotz eines negativen Schnelltests eingehalten werden. Ein negativer Schnelltest ist lediglich eine zusätzliche Sicherheit, wenn sich eine Person innerhalb der geltenden Bestimmungen bewegt. Dies kann z.B. der Fall sein wenn jemand eine andere Person treffen möchte, die ein erhöhtes Risiko hat einen schweren Verlauf einer Corona-Infektion zu erleiden.
Kann ich das Geld für den Schnelltest von meiner Krankenkasse zurückerhalten?
Dies hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Bitte prüfen Sie dies im Vorfeld, bei Bezahlung erhalten Sie einen elektronischen Zahlungsbeleg.
Was bedeutet Sensitivität und Spezifität und wie hoch sind diese bei dem verwendeten Test?
Die Sensitivität eines Tests gibt an, bei wieviel Prozent der positiv Getesteten der Test die Infektion korrekt erkennt. Ein Test mit einer Sensitivität von 96% zeigt also bei 96 von 100 Menschen korrekt eine Infektion an. Vier infizierte Personen erhalten somit ein sogenanntes „falsch-negatives“ Ergebnis.
Die Spezifität gibt dagegen an, wie sicher der Test eine gesunde Person als solche erkennt. Hat ein Test eine Spezifität von 95% liefert bei 95 von 100 gesunden Menschen ein korrekt negatives Ergebnis. Bei fünf Gesunden schlägt der Test fälschlicherweise an (sog. „falsch-positives“ Ergebnis).
Wir verwenden den Test der Firma Roche Diagnostics© mit einer hohen Sensitivität von 96,52%, und einer hohen Spezifität von 99,68% oder der Firma TREKSTOR mit seiner Marke blnk Healthcare (Sensitivität 96,17%, Spezifität 99,9%; jeweils nach Herstellerangaben).
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Test-Center Stuttgart Untertürkheim:
Augsburger Str. 383, 70327 Stuttgart